Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. KAUFGEGENSTAND

Die Produkte können aus neuen sowie umweltgerecht einem
Recyclingverfahren unterzogenen Teilen bestehen und entsprechen den
Xerox-Qualitätsstandards.

2. PREISE

Alle in der Preisliste angeführten Preise sind unverbindliche Nettopreise in
Euro, hinzu kommen die geltenden Umsatzsteuersätze. Druckfehler und
Preisänderungen vorbehalten. PPS verrechnet folgende Zuschläge:
2a. Kleinmengenzuschlag: 25,00 Euro netto bei einem Bestellwert unter
150,- Euro netto
2b. Individuelle Sonderarbeiten auf Anfrage
2c. Logistikzuschlag: 3,90 Euro netto per 100kg Papiergewicht,
Pauschalzuschlag bis 499 kg – 20,00 Euro
Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von PPS und/oder den
Subunternehmer ist ausgeschlossen.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kaufpreis ist innerhalb der vereinbarten Frist zu leisten. Falls keine
gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen
netto nach Warenerhalt.
Bei Zahlungsverzug können dem Käufer in der 1. Mahnstufe 10,- Euro, in der
2. Mahnstufe 20,- Euro und in der 3. Mahnstufe 30,- Mahnspesen verrechnet
werden.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum
von PPS. Jede Weiterveräußerung vor Eigentumserwerb ist nur mit schrift-
licher Zustimmung des Verkäufers gestattet.
Falls Zahlungen des Käufers nicht termingerecht geleistet werden, hat der
Verkäufer das Recht, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und
unter Anrechnung auf die offene Forderung freihändig zu verkaufen. Der
Käufer garantiert ausdrücklich, dass dem Verkäufer in diesem Fall Abholung
und Abtransport der Ware jederzeit ermöglicht werden.
Eventuelle Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern dem Kundenkonto
gutgeschrieben.

4. LIEFERUNG

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand innerhalb von Österreich. Bei
Lieferung in das Ausland trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten und
Gebühren ( Zoll, Steuern, Transport u. ä.) ab der Grenze, entsprechend der
Icoterms DDU (delivery duty unpayed). Der Käufer verpflichtet sich hierfür die
Transportkostenpauschale, die zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Preisliste
des Verkäufers gilt, zu bezahlen. Es findet dort keine Anwendung, wo
Erschwernisse vorliegen. In diesem Falle werden die effektiven Kosten ver-
rechnet.
Lieferfristen sind nur dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie vom Ver-
käufer schriftlich bestätigt werden.
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel des Kaufgegenstandes müssen
dem Verkäufer binnen 8 Tagen nach Lieferung mit eingeschriebenem Brief
oder per Mail angezeigt werden. Wenn diese Anzeige unterbleibt, gilt die
Lieferung als einwandfrei angenommen.

5. GEWÄHRLEISTUNG

PPS übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die
Gewährleistung. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel des
Kaufgegenstandes müssen dem Verkäufer binnen 8 Tagen nach Lieferung
mit eingeschriebenem Brief oder per Mail angezeigt werden. Wenn diese
Anzeige unterbleibt, gilt die Lieferung als einwandfrei angenommen.
Für jegliche darüberhinausgehende gesetzliche Gewährleistungsfolgen aus
Schäden, die durch eine eventuelle Betriebsunterbrechung oder durch
höhere Gewalt (wie z.B. Unwetter, Streik, etc.) entstehen, haftet der
Verkäufer nicht.
Der Anspruch des Käufers auf Gewährleistung ist nicht übertragbar und
endet bei einer Weiterveräußerung oder sonstigen Übertragung der Ware. In
keinem Fall ist der Verkäufer zur Gewährleistung für außerhalb von Öster-
reich befindliche Ware verpflichtet.

6. GEFAHRTRAGUNG

Der Verkäufer trägt die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der
Kaufgegenstände bis zum Zeitpunkt der Lieferung. Ab diesem Zeitpunkt trägt
alle Risiken der Käufer.
Der Käufer haftet auch für jeden Schaden, welcher Dritten direkt oder indirekt
in Verbindung mit dem Kauf oder Gebrauch der Ware entsteht.

7. PFLICHTEN DES KÄUFERS

Solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers
übergegangen ist, verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer unverzüglich zu
verständigen, wenn
a) Dritte durch Beschlagnahme, Pfändung etc. Rechte des
Kaufgegenstandes geltend machen,
b) ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren über das Vermögen des Käufers
beantragt oder eröffnet oder ein außergerichtlicher Ausgleich angestrebt wird,
c) der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung oder
Ergänzung der AGB bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Etwaige allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelangen nicht zur
Anwendung.
b) Die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Handelsgerichtes in Wiener Neustadt wird vereinbart.